Kuno, Heinrich, Ferdinand und
Jürgen sind begeisterte Fußballanhänger. Also hatten sie beschlossen, sich in London das Cup-Finale anzusehen. Da Heinrich und Ferdinand Herzprobleme haben, haben
die Vier ein Auto gekauft und wollten mit diesem zum Wembley-Stadion fahren. Jeder
hat ein Viertel des Kaufpreises nebst anteiligen Nebenkosten bezahlt. Dem
praktischen Jürgen hatten sie beauftragt, alles vorzubereiten, zumal er auch
derjenige sein sollte, der das Auto steuert. Drei Tage vor der Abfahrt teilt
Jürgen mit, er habe das Auto verkauft, vier Flugtickets noch erhalten, ein befreundeter
Internist habe gesagt, die Angst von Ferdinand und Heinrich sei unbegründet, auch habe er keine Lust, in England auf der falschen Straßenseite zu fahren.
So sehen leichte
Übungsaufgaben für angehende Juristen aus, hier im Gesellschaftsrecht. Aber es
wird keine Frage nach den Ansprüchen der Beteiligten gestellt, sondern
eine ethische Vorfrage ist zu beantworten: Jürgen hat sich nach allgemeinem
Verständnis selbstherrlich verhalten, er hätte mit seinen drei Freunden vorab reden
müssen, der gemeinschaftliche Zweck des Unternehmens ist durch sein Handeln
sehr gefährdet, wenn nicht gar unmöglich geworden.
Wir ersehen daraus, nicht
derjenige, der ein Unternehmen führt, hat das Sagen, sondern die Gesellschafter
bestimmen den Gang des Vorhabens, wenn keine Einigkeit besteht, dann scheitert
das Ganze leicht. (Die vier – hoffentlich nicht ehemaligen – Freunde hatten
eine Gesellschaft gegründet, da ihr Vorhaben eine gewisse Dauer haben würde, es
gab einen Gesellschaftszweck [Reise zum Finale], ein Gesellschaftsvermögen [das
Auto], die Gesellschaft hatte einen, der die kleineren Alltäglichkeiten regeln
sollte [Jürgen als Geschäftsführer]).
Als die Witwe das Ruder
übernahm, hat sie zuerst den Sohn rausgebissen. Dann schien sie längere Zeit damit
beschäftigt, ihre spätberufene Religionssucht verlegerisch zu befriedigen. Zwar
gab es einen Anteil „Barlach“, das war aber ein Mensch, der weder religiöse
Bedürfnisse hatte, noch waren ihm böse kapitalistische Anwandlungen fremd. Er
war so unverfroren, auf Erträge für seinen Anteil zu rechnen, da hat er aber
auf Granit gebissen! Wie kommt so ein Anteilseigentümer eigentlich dazu, nicht
nur ununterbrochen dulden zu wollen. Soll er doch froh sein, dass mit
seinem Geld u.a. Kultur fabriziert wird. Die Witwe hat nicht verstanden oder will
bis heute nicht verstehen, was eine Gesellschaft ist. Sie als Geschäftsführerin
kann doch bestimmen, was sie will, ist sie doch überdies noch Mehrheitsgesellschafterin.
Die
Verkaufserlöse seien benutzt worden, um alte Schulden abzutragen;
wer hat
wann,
durch welche Aktivitäten
welche
Schulden angehäuft?
Trotz des ehemals
distanziert-kapitalistischen Verlagsprogrammes war es ein Verlag in der
gegenwärtigen Gesellschaft, die durch Geld geprägt ist, nicht durch Kultur. Der
alte Unseld hat – außer bei dem Schlitzohr Koeppen – immer den Daumen drauf
gehalten, er wird vermutlich keinen schuldenbelasteten Verlag hinterlassen haben. Das allgemeine Unwerturteil
über den Gesellschafter Barlach wurzelt in dem Unverständnis der Witwe über das
Wesen einer GmbH. Wer Kultur im Zockerkapitalismus machen will, der muss – wie überall
sonst auch – mit den Wölfen heulen. Es gibt eben nicht nur kein richtiges Leben
im Falschen, sondern Falsches im richtigen Leben.
„Dottore, warum wieder keine
Bilder? Übrigens wäre es nicht angemessener gewesen, den Satz: „Jürgen hat sich
nach allgemeinem Verständnis selbstherrlich verhalten“ in „Jürgen hat nach
allgemeinem Verständnis sich selbstherrlich verhalten“ umzuformen?“
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