Samstag, 1. Juni 2013

Gekeife um Suhrkamp

Kuno, Heinrich, Ferdinand und Jürgen sind begeisterte Fußballanhänger. Also hatten sie beschlossen, sich in London das Cup-Finale anzusehen. Da Heinrich und Ferdinand Herzprobleme haben, haben die Vier ein Auto gekauft und wollten mit diesem zum Wembley-Stadion fahren. Jeder hat ein Viertel des Kaufpreises nebst anteiligen Nebenkosten bezahlt. Dem praktischen Jürgen hatten sie beauftragt, alles vorzubereiten, zumal er auch derjenige sein sollte, der das Auto steuert. Drei Tage vor der Abfahrt teilt Jürgen mit, er habe das Auto verkauft, vier Flugtickets noch erhalten, ein befreundeter Internist habe gesagt, die Angst von Ferdinand und Heinrich sei unbegründet, auch habe er keine Lust, in England auf der falschen Straßenseite zu fahren.

So sehen leichte Übungsaufgaben für angehende Juristen aus, hier im Gesellschaftsrecht. Aber es wird keine Frage nach den Ansprüchen der Beteiligten gestellt, sondern eine ethische Vorfrage ist zu beantworten: Jürgen hat sich nach allgemeinem Verständnis selbstherrlich verhalten, er hätte mit seinen drei Freunden vorab reden müssen, der gemeinschaftliche Zweck des Unternehmens ist durch sein Handeln sehr gefährdet, wenn nicht gar unmöglich geworden.

Wir ersehen daraus, nicht derjenige, der ein Unternehmen führt, hat das Sagen, sondern die Gesellschafter bestimmen den Gang des Vorhabens, wenn keine Einigkeit besteht, dann scheitert das Ganze leicht. (Die vier – hoffentlich nicht ehemaligen – Freunde hatten eine Gesellschaft gegründet, da ihr Vorhaben eine gewisse Dauer haben würde, es gab einen Gesellschaftszweck [Reise zum Finale], ein Gesellschaftsvermögen [das Auto], die Gesellschaft hatte einen, der die kleineren Alltäglichkeiten regeln sollte [Jürgen als Geschäftsführer]).

Als die Witwe das Ruder übernahm, hat sie zuerst den Sohn rausgebissen. Dann schien sie längere Zeit damit beschäftigt, ihre spätberufene Religionssucht verlegerisch zu befriedigen. Zwar gab es einen Anteil „Barlach“, das war aber ein Mensch, der weder religiöse Bedürfnisse hatte, noch waren ihm böse kapitalistische Anwandlungen fremd. Er war so unverfroren, auf Erträge für seinen Anteil zu rechnen, da hat er aber auf Granit gebissen! Wie kommt so ein Anteilseigentümer eigentlich dazu, nicht nur ununterbrochen dulden zu wollen. Soll er doch froh sein, dass mit seinem Geld u.a. Kultur fabriziert wird. Die Witwe hat nicht verstanden oder will bis heute nicht verstehen, was eine Gesellschaft ist. Sie als Geschäftsführerin kann doch bestimmen, was sie will, ist sie doch überdies noch Mehrheitsgesellschafterin. 

Die Verkaufserlöse seien benutzt worden, um alte Schulden abzutragen;
wer hat
wann,
durch welche Aktivitäten
welche Schulden angehäuft?
Trotz des ehemals distanziert-kapitalistischen Verlagsprogrammes war es ein Verlag in der gegenwärtigen Gesellschaft, die durch Geld geprägt ist, nicht durch Kultur. Der alte Unseld hat – außer bei dem Schlitzohr Koeppen – immer den Daumen drauf gehalten, er wird vermutlich keinen schuldenbelasteten Verlag  hinterlassen haben. Das allgemeine Unwerturteil über den Gesellschafter Barlach wurzelt in dem Unverständnis der Witwe über das Wesen einer GmbH. Wer Kultur im Zockerkapitalismus machen will, der muss – wie überall sonst auch – mit den Wölfen heulen. Es gibt eben nicht nur kein richtiges Leben im Falschen, sondern Falsches im richtigen Leben.

„Dottore, warum wieder keine Bilder? Übrigens wäre es nicht angemessener gewesen, den Satz: „Jürgen hat sich nach allgemeinem Verständnis selbstherrlich verhalten“ in „Jürgen hat nach allgemeinem Verständnis sich selbstherrlich verhalten“ umzuformen?“



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