Wer auf der rechtsrheinischen
Seite, in Mainz-Kastel, das zu Wiesbaden gehört, ein Auto klaute, hatte im Falle
einer Verurteilung mit einer milderen Strafe zu rechnen, als sein Kumpel, der
ähnliches in Mainz getan hatte. Das war eben so. Trotz des einheitlichen Strafzumessungsrechts
in dem Strafgesetzbuch, das da u.a. lautet:
Die Schuld des Täters ist
Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für
das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu
berücksichtigen.
Bei der Zumessung wägt das
Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab.
Dabei kommen namentlich in Betracht:
die
Beweggründe und die Ziele des Täters,
die
Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das
Maß der Pflichtwidrigkeit,
die
Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das
Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein
Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen,
sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
Umstände, die schon Merkmale
des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Gibt es eine norddeutsche
Variante des Strafzumessungsrechtes? Eigentlich nicht.
Gibt es einen Heimvorteil?
Hamburg ist stolze Pressestadt, München schmückt sich seit Jahrzehnten mit dem
FC.
Gibt es einen Altersbonus? Das
Hamburger Urteil weist solchen nicht auf.
Gibt es eine unterschiedliche
Bewertung für die Chefredaktion einer Wochenzeitschrift und der Führung eines
Fußballvereins? Ja, bei den Oberstudienräten ist die erste Variante wichtiger,
jedoch neigen viele Fußballfans, teilweise sogar diejenigen, die anderen
Landeskinder die lederne Bekleidung ausziehen wollen, dazu, die zweitgenannte
Tätigkeit für ungleich bedeutsamer zu betrachten.
Gibt es Bewährung bei
Haftstrafen über 24 Monaten? Nein.
Ach, ich möchte weder der
Verteidiger, noch der Richter sein. Ius est ars boni et aequi, aber der weise
erscheinende Spruch des Celsus verlagert nur die Frage, was ist denn nun gleich?
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