Donnerstag, 8. Oktober 2026

Dr. jur. Hannings Brief

 

Da schreibt ein promovierter Jurist an den Bundeskanzler, er möge sich doch bitte bei dem Gespräch mit einer baltischen Regierungschefin auch um seine privaten Schulden kümmern. Einem ausgebildeten Juristen ist mit Sicherheit bekannt, was auch jedem kundiger Sozialkundeschüler der 10. Klasse geläufig ist, dass Gespräche auf Regierungsebene nicht private Schulden eines Staatsbürgers des einen Landes zum Gegenstand haben; es sei denn, es handelt sich um Milliardenbeträge und damit um einen volkswirtschaft-lich erheblichen Vorgang. Wer auch immer den Brief im Bundeskanzleramt gelesen haben mag, der muss-te sich doch fragen, warum ein der Sache kundiger Mensch so etwas schreibt. Nach nur sekundenlangem Nachsinnen müsste er auf den Absender des Schreibens sehen und erkennen, dass dieser früher Leiter eines der drei Geheimdienste der BRD war.

Wenn beispielsweise der Commodore eines Geschwaders der Bundeswehr mit „Strahlflugzeugen“ erfährt, einer seiner Piloten hat Eheschwierigkeiten, dann ist das für ihn Anlass, sich um den Piloten zu kümmern, nicht aus purer Nächstenliebe, sondern weil es sich um einen Menschen handelt, der für erhebliche Steuer-gelder ausgebildet wurde, um ein extrem teures Gerät benutzen zu können, dessen Absturz noch große Gefahren für Unbekannte in sich birgt.

Zurück zum Leser im Bundeskanzleramt: Hat dieser nur ein Fünkchen an politischem Gespür, dann wittert er Gefahr. Denn ein in Finanznot sich befindender Ruheständler, der Leiter des BND war, stellt einen potentiellen Andockpunkt im System dar. Nach Rücksprache mit Vorgesetzten wäre beispielsweise eine diskrete Kontaktaufnahme zu diesem Gefahrenpunkt durch Mitarbeiter – eben nicht des BND – anderer Behörden unumgänglich gewesen, nicht als nachträgliche Sorge des Dienstherrn um einen Beamten, sondern um mögliche Verwicklungen des ehemaligen Behördenchefs in Machenschaften zu vermeiden, die eine Gefahr für die BRD mit sich bringen könnten.

So stellt sich Dottore Regierungshandeln vor, wie immer illusionär.

Was bislang bekannt ist, lässt den Schluss zu, der im Ruhestand befindliche Staatssekretär war ein typisch juristischer Stiesel, der außer Karriere nichts anderes kannte, also war für ihn Ruhestand Strafe. Keine Musik, keine Literatur, keine Reisen, geschweige denn soziales Engagement. So sann er danach, sich weiter in dem Milieu zu beschäftigen, in dem er die Karriereleiter hinaufgestiegen war, unbedacht, denn dies ist ein Bereich, in dem außerstaatliche Wesen nur dann arbeiten, wenn sie quasistaatlich tätig werden können. Angetan von seinem eigenen Nimbus fiel er prompt auf irgendwelche windigen Geschäftemacher herein, wobei vorderhand nicht außer Acht zu lassen wäre zu eruieren, ob es sich tatsächlich nur um Gauner handelt, nicht um ferngesteuerte Personen, die den Auftrag hatten, ihn in wirtschaftliche Abhän-gigkeiten zu bringen. Das natürliche Misstrauen im Umgang mit Menschen kommt einem in solcher Position eben leicht abhanden.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen