Treffen sich zwei befreundete Rechtsanwälte, die in
einem Zivilrechtstreit gegnerische Parteien vertreten. Sagt der eine: „Bitte
entschuldige den letzten langen Schriftsatz, ich hatte leider keine Zeit!“
Diese uralte Geschichte gibt eine Grunderfordernis
juristischer Arbeit wieder, nämlich sich präzise und prägnant auszudrücken.
Dies ist wiederum nur möglich, wenn man die Fülle der Tatsachen genau
strukturiert hat, also sich nicht im Dschungel der Einzelheiten suhlt bzw. auf diese
nur dann eingeht, wenn es entscheidend ist. Anwaltliche Arbeit ist in der Hauptsache
die Aufarbeitung einer Faktenfülle unter Berücksichtigung rechtlicher Gesichtspunkte,
damit dem Beurteilenden die Tatsachen so vorgeführt werden, dass er diese in gewünschter
Hinsicht rechtlich würdigt – subsumiert. Insoweit besteht kaum ein Unterschied
zwischen rechts- und staats- anwaltlicher Arbeit.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft wollen im Prozess
in München 22 Stunden plädieren. Wenn man voraussetzt, das man zum Verlesen
einer mit 56 Zeilen beschriebener Seite zwischen 3 und 5 Minuten braucht, so sind
die Sitzungsvertreter bislang nicht in der Lage gewesen, die entscheidenden Tatsachen
nebst der notwendigen Beweiswürdigung des 4-jährigen Prozesses zu erkennen und
aufzubereiten. Der Jurist Goethe sagt im West-Östlichen Diwan: „Getretener
Quark wird breit, nicht stark!“ Ungefähr 300 Seiten Plädoyer sind Zeugnis der
Unfähigkeit, nicht des Scharfsinns der Vertreter der Anklagebehörde.
Darüber hinaus überschätzen die Agierenden die
Wirkung des Plädoyers im Allgemeinen im deutschen Strafprozess und übersehen
die einschläfernde Wirkung einer solchen Suada im Besonderen.
So scheint das Vorhaben der Sitzungsvertreter das
Ergebnis einer beamtenmäßigen Sicht der Angelegenheit zu sein, ängstlich darauf
bedacht, auch „ja alles gesagt und betont zu haben“. Dottore hatte sich die Institution
der Bundesanwaltschaft souveräner vorgestellt., wieder eine Illusion weniger.
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